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Barkhausen Institut

Corona-Warn-Buzzer wird in Augustusburg getestet

Pressemitteilung des SMS vom 10.12.2020

Mit der »Corona-Warn-App« hat die Bundesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Corona-Virus-Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Eine Reihe von Personengruppen, insbesondere Senioren und Kinder, verfügen allerdings nicht immer über ein Smartphone und sind daher nicht ins Nachverfolgungssystem eingebunden. Der Anteil der Menschen ohne Smartphone in der Altersgruppe der über 70jährigen beträgt rund 40 Prozent. Um diese Lücke zu schließen wurde ein »Corona-Warn-Buzzer« entwickelt, der im Prinzip als App ohne Smartphone funktioniert.

Im sächsischen Augustusburg wird während der Entwicklungsphase eine größere Anzahl von Prototypen der Corona-Warn-Buzzer unter realen Bedingungen mit maximal 2.500 Teilnehmern getestet. Gesundheitsministerin Petra Köpping stellte heute gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern das Projekt vor.

Petra Köpping: »Die dramatische Entwicklung der letzten Monate, die von einer zunehmenden Überlastung der Gesundheitsämter gekennzeichnet war, hat deutlich gezeigt, dass eine möglichst vollständige und rasche Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Instrumente der digitalen Kontaktnachverfolgung für den weiteren Erfolg bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie unerlässlich sein werden. Nur so können die Fallzahlen wieder beherrschbar werden und neue Infektionsketten - vor allem unter den vulnerablen Gruppen - frühzeitig unterbrochen werden.«

Der Buzzer zeichnet seine Kontakte auf, ohne den Ort der Kontakte festzustellen oder gar die Kontakte zu personalisieren. Das System registriert nur, welche mit der Tracing-App ausgerüsteten Mobiltelefone oder welche anderen Corona-Warn-Buzzer ihm für eine bestimmte Dauer kritisch nahe waren (sogenanntes Tracing). Das Gerät kann via Bluetooth Kontakte mit anderen Menschen erkennen und speichern, die die Corona-Warn-App über ihr Smartphone oder ebenfalls einen Corona-Warn-Buzzer nutzen. Die gespeicherten Daten werden nach 14 Tagen wieder gelöscht. Meldet ein App- oder Buzzer-Nutzer zwischenzeitlich eine Infektion, werden alle Nah-Kontakte unverzüglich elektronisch oder über das Gesundheitsamt ermittelt und schnellstmöglich informiert.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat das Projekt von Anfang an begleitet. Insbesondere wurden ihm die zugrundeliegenden Prozesse und Schnittstellen detailliert erläutert. Er hat das Projekt danach grundsätzlich für mit den Europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar erklärt, aber auch auf die Notwendigkeit einer detaillierten Datenschutz-Folgeabschätzung verwiesen. Das Entwicklerkonsortium hatte eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung ohnehin in Auftrag gegeben, da es sich bei den durch den Corona-Warn-Buzzer gesammelten Informationen um schutzwürdige Gesundheitsdaten handelt. Die Datenschutzfolgeabschätzung soll in wenigen Tagen vorliegen und dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Die beauftragte Firma hat angekündigt, dass sie von einem geringen Datenschutz-Risiko ausgeht.

Die verwendete Mobilfunkverbindung wird mit einer SIM-Karte realisiert, die allenfalls einen Rückschluss auf den Betreiber des »Backends« des Warn-Buzzers erlaubt, aber nicht auf die Nutzer. Für alle Daten, die für die Risikokontaktermittlung nötig sind, wird das »Backend« der Corona-Warn-App verwendet, für das umfangreiche Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden.

Für die Entwicklung des Corona-Warn-Buzzers hat sich ein rein sächsisches Konsortium zusammengefunden. Dieses Konsortium besteht aus:

  • dem Barkhausen Institut der Technischen Universität Dresden (Leiter: Professor Dr. Gerhard Fettweis),
  • der Exelonix GmbH mit Sitz in Dresden (Geschäftsführer: Dr. Matthias Stege und Dr. Frank Schäfer),
  • der Digades GmbH mit Sitz in Zittau (Geschäftsführer: Dr. Sascha Berger) und
  • der FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH & Co KG mit Sitz in Pirna (Vorsitzender der Geschäftsführung: Peter Weber).

Der Freistaat Sachsen fördert das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro.

Die offizielle Pressemitteilung ist auf der Website des Freistaates Sachsen einsehbar.